Magazin
DVGW-Arbeitsblatt W 551 – alle Infos zusammengefasst
Das DVGW-Arbeitsblatt W 551 beschreibt technische Maßnahmen zur Verminderung des Legionellenwachstums in Trinkwasserinstallationen.
Es behandelt sowohl die Vorbeugung als auch die Untersuchung, Bewertung und Sanierung bereits kontaminierter Systeme.
Die Anforderungen sind für Planer, ausführende Fachunternehmen und Betreiber relevant. Sie betreffen Trinkwasserinstallationen in privaten und öffentlich genutzten Gebäuden, beispielsweise Wohngebäuden, Hotels, Sportstätten und Krankenhäusern.
Wichtige Anforderungen aus dem DVGW-Arbeitsblatt W 551
- Temperaturhaltung: Bei Großanlagen sind am Warmwasseraustritt des Trinkwassererwärmers grundsätzlich mindestens 60 °C einzuhalten. Im zirkulierenden Warmwassersystem darf die Temperatur gegenüber der Austrittstemperatur um höchstens 5 Kelvin abfallen.
- Bedarfsgerechte Auslegung: Trinkwassererwärmung und Leitungsnetz sind dem tatsächlichen Bedarf entsprechend zu dimensionieren: so klein wie möglich und so groß wie nötig.
- Wasserwechsel: Die Nutzung und Betriebsweise müssen einen regelmäßigen Wasserwechsel sicherstellen. Nicht mehr benötigte Leitungsabschnitte sind fachgerecht abzutrennen.
- Warmwasserverteilung: Zirkulationssysteme oder geeignete selbstregelnde Begleitheizungen dienen der erforderlichen Temperaturhaltung. Zirkulationssysteme müssen fachgerecht bemessen und hydraulisch abgeglichen sein.
- Schutz des Kaltwassers: Kaltwasserleitungen sind vor einer nachteiligen Erwärmung zu schützen.
- Instandhaltung und Dokumentation: Die Installation ist regelmäßig zu inspizieren und zu warten. Bestandsunterlagen sowie Betriebs- und Wartungsanweisungen bilden dafür eine wichtige Grundlage.
- Untersuchung und Bewertung: Das Arbeitsblatt beschreibt orientierende und weitergehende Legionellenuntersuchungen sowie Nachuntersuchungen zur Kontrolle des Sanierungserfolgs.
- Maßnahmen bei Kontamination: Je nach Ursache und Anlagenzustand kommen betriebliche, bauliche und verfahrenstechnische Maßnahmen infrage. Eine Desinfektion allein gewährleistet keinen dauerhaften Sanierungserfolg.
Warum ist W 551 so wichtig?
Legionellen können sich unter ungünstigen Bedingungen in Trinkwasserinstallationen vermehren. Werden legionellenhaltige Aerosole eingeatmet, beispielsweise beim Duschen, können schwere Lungenentzündungen entstehen. Besonders gefährdet sind unter anderem ältere Menschen und Personen mit geschwächtem Immunsystem.
Die Umsetzung der technischen Anforderungen unterstützt Betreiber dabei, hygienische Risiken zu vermindern. Dabei ist W 551 gemeinsam mit der Trinkwasserverordnung und weiteren einschlägigen technischen Regelwerken wie die Richtlinienreihe VDI 6023 zu berücksichtigen. Entscheidend sind sowohl die fachgerechte Ausführung der Installation als auch ihr bestimmungsgemäßer Betrieb und ihre Instandhaltung.
Arbeitsblatt W 551 und Großanlagen
Die Einordnung als Großanlage hängt nach DVGW W 551 von der Gebäudeart sowie vom Speicher- und Leitungsvolumen ab.
Außerhalb von Ein- und Zweifamilienhäusern liegt bei Anlagen mit Speicher-Trinkwassererwärmern oder zentralen Durchfluss-Trinkwassererwärmern eine Großanlage vor, wenn mindestens eines der folgenden Merkmale erfüllt ist:
- Der Trinkwassererwärmer hat einen Inhalt von mehr als 400 Litern.
- Mindestens ein Fließweg zwischen dem Abgang des Trinkwassererwärmers und einer Entnahmestelle enthält mehr als 3 Liter Wasser.
Der Inhalt einer Zirkulationsleitung wird dabei nicht berücksichtigt.
Anlagen in Ein- und Zweifamilienhäusern werden nach dieser Definition unabhängig von Speicher- und Leitungsvolumen als Kleinanlagen eingeordnet. Auch Kleinanlagen müssen hygienisch geeignet ausgeführt und betrieben werden.
Die 3-Liter-Regel
Die 3-Liter-Regel ist sowohl für die Einordnung der Anlage als auch für die Planung der Warmwasserverteilung relevant. Betrachtet wird der Wasserinhalt des jeweiligen Fließwegs vom Trinkwassererwärmer bis zur Entnahmestelle.
Stockwerks- und Einzelzuleitungen mit höchstens 3 Litern Wasserinhalt können nach W 551 ohne Zirkulation oder Begleitheizung ausgeführt werden. Bei größeren Leitungsinhalten ist eine entsprechende Temperaturhaltung vorzusehen. Das kann auch Kleinanlagen in Ein- und Zweifamilienhäusern betreffen.
Gut zu wissen: Die 3 Liter sind eine Obergrenze; kleinere Wasservolumina sind anzustreben. Auch bei kurzen Leitungen bleibt ein regelmäßiger Wasserwechsel erforderlich. Die Einhaltung der 3-Liter-Regel allein gewährleistet daher noch keinen hygienisch sicheren Betrieb.
Hygienische Standards für Großanlagen
Für Großanlagen beschreibt W 551 Anforderungen an Temperaturhaltung, Warmwasserverteilung, Betrieb und Instandhaltung. Die Einordnung als Großanlage allein begründet jedoch noch keine regelmäßige Untersuchungspflicht auf Legionellen.
Eine systemische Untersuchung nach § 31 Trinkwasserverordnung ist erforderlich, wenn sämtliche folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
- Trinkwasser wird im Rahmen einer gewerblichen oder öffentlichen Tätigkeit abgegeben.
- Die Anlage verfügt über einen Speicher-Trinkwassererwärmer oder zentralen Durchfluss-Trinkwassererwärmer mit mehr als 400 Litern Inhalt oder über mindestens einen Fließweg mit mehr als 3 Litern Wasserinhalt zwischen Trinkwassererwärmer und Entnahmestelle. Der Inhalt der Zirkulationsleitung wird nicht mitgerechnet.
- Es sind Duschen oder andere Einrichtungen vorhanden, in denen Trinkwasser vernebelt wird.
- Die Wasserversorgungsanlage befindet sich nicht in einem Ein- oder Zweifamilienhaus.
Beim Größenkriterium genügt eines der beiden Merkmale: mehr als 400 Liter Inhalt des Trinkwassererwärmers oder mehr als 3 Liter Leitungsinhalt. Die übrigen Voraussetzungen müssen zusätzlich vorliegen.
Abonnieren Sie unseren Newsletter
In unserem Newsletter teilen wir interessante Einblicke, Tipps und Neuigkeiten rund um das Thema Wasserhygiene. Vier Mal jährlich informiert Sie Aqua free zu fachlichen und rechtlichen Themen.
DVGW W 551: Besonders relevant für Gesundheitseinrichtungen
In Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen hat die Trinkwasserhygiene wegen des Schutzbedarfs der versorgten Personen besondere Bedeutung. W 551 ist dabei eine wichtige technische Grundlage zur Legionellenprävention.
Für Krankenhausbereiche mit besonders gefährdeten Patienten können zusätzliche hygienische Maßnahmen erforderlich sein. W 551 weist ausdrücklich darauf hin, dass diese besonderen Anforderungen nicht Gegenstand des Arbeitsblatts sind. Sie sind unter Einbeziehung der zuständigen Krankenhaushygiene zu bewerten und festzulegen.
Welche Bedeutung der regelmäßige Wasserwechsel insbesondere in Gesundheitseinrichtungen hat, erläutert unser Beitrag „Stagnierendes Wasser: eines der am meisten unterschätzten Risiken im Gesundheitswesen“.
Sie haben Fragen zum Arbeitsblatt W 551?
Sie haben Fragen zum Arbeitsblatt W 551 oder zum hygienisch sicheren Betrieb Ihrer Trinkwasserinstallation? Sprechen Sie uns gerne an!