Dienstleistungen Trinkwasserhygiene
Sichere Reinigung und Desinfektion von Trinkwasserleitungen für den ordnungsgemäßen Betrieb Ihrer Trinkwasseranlage.
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Nachhaltige Trinkwasserhygiene für Ihre Immobilien
Ob Krankenhaus, Pflegeheim, Hotel oder Wohnanlage: Als gewerblicher Betreiber oder Eigentümer stehen Sie in der Pflicht, die Sicherheit Ihrer Trinkwasser-Installation gemäß Trinkwasserverordnung zu garantieren.
Wir unterstützen Sie bei der rechtssicheren Umsetzung aller Betreiberpflichten – von der vorschriftsmäßigen Probenahme, über die Reinigung und Desinfektion von Trinkwasserleitungen bis hin zu den Aspekten des Risikomanagements.
FAQ: Trinkwasserhygiene in Gewerbeimmobilien
Ab wann gilt eine Anlage als gewerbliche Trinkwasseranlage?
Eine gewerbliche Tätigkeit liegt vor, wenn Trinkwasser im Rahmen einer Vermietung oder einer sonstigen selbständigen, regelmäßigen und in Gewinnerzielungsabsicht ausgeübten Tätigkeit bereitgestellt wird. Sobald Sie Ihre Immobilie also Wohn- oder Gewerbeflächen vermieten, unterliegt die Wasserversorgung in der Regel den strengen Prüf- und Überwachungspflichten der TrinkwV.
Welche Prüfpflichten bestehen bezüglich Legionellen?
Für eine regelmäßige Untersuchung des Trinkwassers auf Legionellen hat der Betreiber zu sorgen, wenn die entsprechende Immobilie eine Trinkwassererwärmungsanlage hat, deren Inhalt mehr als 400 Liter fasst oder einen Inhalt von mehr als 3 Litern in mindestens einer Trinkwasserleitung zwischen dem Abgang des TWE (Trinkwassererwärmer) und der Entnahmestelle aufweist, im Rahmen einer öffentlichen oder gewerblichen Tätigkeit (z. B. Vermietung) Trinkwasser abgegeben wird und Duschen oder andere Einrichtungen enthalten sind, in denen es zu einer Vernebelung des Trinkwassers kommt.
Der Großteil der gewerblich / öffentlich genutzten Immobilien fällt somit unter diese Untersuchungspflicht, da unter diesen Umständen von einer erhöhten Gefahr durch Legionellen ausgegangen wird, die sich in warmem Wasser schnell vermehren können.
In welchen Intervallen muss die Untersuchung erfolgen?
- Öffentliche Tätigkeit: 1 x pro Jahr
- Verlängerungen des Untersuchungsintervalls bis zu 3 Jahre durch das Gesundheitsamt möglich, Voraussetzungen: Nachweis der Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik (a.a.R.d.T.) und mind. 3 aufeinanderfolgende Jahre befundfrei (gilt nicht für Krankenhäuser)
- Gewerbliche Tätigkeit: Mindestens alle 3 Jahre
- Neuanlagen (mit Trinkwassererwärmer, TWE): Erste Untersuchung innerhalb von 3 - 12 Monaten nach Inbetriebsetzung
Was ist zu tun, wenn der Legionellen-Maßnahmenwert überschritten wird?
Ist das Ergebnis der Testung gleich oder über dem technischen Maßnahmenwert von 100 KbE (Kolonie bildende Einheiten) Legionellen pro 100 Milliliter Wasser, so sind nach § 51 TrinkwV umgehend Maßnahmen zu ergreifen.
Was es bei einem Legionellenbefall zu beachten gilt und welche Maßnahmen ergriffen werden müssen, haben wir detailliert im Beitrag „Legionellenbefall: Alle Informationen & notwendige Maßnahmen“ für Sie aufgeführt.
Bestehen Anzeige- und Informationspflichten?
Ja, Betreiber müssen die Errichtung, Inbetriebnahme oder wesentliche bauliche Veränderungen an der Anlage dem Gesundheitsamt melden. Zudem sind Anschlussnehmer und Verbraucher (Mieter) mindestens jährlich über die Beschaffenheit des Trinkwassers sowie über die Ergebnisse der Legionellenprüfungen zu informieren.