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VDI 6023 Trinkwasserhygiene – Technische Anforderungen für Planung, Betrieb & Wartung
Die Richtlinienreihe VDI 6023 „Hygiene in Trinkwasser-Installationen“ beschreibt hygienische Anforderungen zur Erhaltung der Trinkwasserqualität. VDI 6023 Blatt 1 behandelt die Anforderungen an Planung, Ausführung, Betrieb und Instandhaltung.
VDI 6023 gilt für alle Trinkwasser-Installationen auf Grundstücken und in Gebäuden. Dazu gehören Ein- und Mehrfamilienhäuser ebenso wie gewerbliche Gebäude, öffentliche Einrichtungen, Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen.
Technische Anforderungen zur Sicherstellung der Trinkwasserhygiene
Zentrales Prinzip ist der bestimmungsgemäße Betrieb: Die Trinkwasser-Installation muss entsprechend den bei der Planung zugrunde gelegten Nutzungsbedingungen betrieben und fachgerecht instandgehalten werden. Dazu gehören insbesondere ein regelmäßiger und vollständiger Wasserwechsel, die Einhaltung der erforderlichen Temperaturen sowie die Kontrolle und Dokumentation des Betriebs.
Entsprechend gibt es folgende Anforderungen:
- Materialwahl: Werkstoffe und Materialien müssen für den Trinkwasserkontakt geeignet sein und den Anforderungen der Trinkwasserverordnung sowie den jeweils geltenden Bewertungsgrundlagen des Umweltbundesamts entsprechen.
- Regelmäßiger Wasserwechsel: Das Wasser in der Trinkwasser-Installation muss spätestens innerhalb von 72 Stunden vollständig ausgetauscht werden. Wird dies durch die normale Nutzung nicht sichergestellt, sind geeignete Spülmaßnahmen erforderlich.
- Vermeidung von Totleitungen: Nicht mehr benötigte Leitungsabschnitte sind fachgerecht unmittelbar am Abzweig von der weiterhin betriebenen Installation zu trennen.
- Temperaturführung des Leitungswassers: Trinkwasser kalt darf sich bei bestimmungsgemäßem Betrieb nicht über 25 °C erwärmen. Bei zentralen Großanlagen zur Trinkwassererwärmung sind mindestens 60 °C am Austritt des Trinkwassererwärmers und mindestens 55 °C im gesamten Zirkulationssystem einzuhalten.
- Bedarfsgerechte Dimensionierung: Leitungen und Trinkwassererwärmer sind so klein wie möglich und so groß wie nötig auszulegen. Überdimensionierung und unnötige Wasservolumina sind zu vermeiden.
Ziel ist es, die Vermehrung von Mikroorganismen wie Legionellen zu begrenzen, hygienische Risiken zu vermindern und die Trinkwasserqualität zu erhalten.
Gefährdungsanalyse nach VDI 6023
Wird der technische Maßnahmenwert für Legionellen von 100 KBE/100 ml erreicht oder überschritten, muss der Betreiber unverzüglich die Handlungspflichten nach § 51 Trinkwasserverordnung erfüllen. Dazu gehören Untersuchungen zur Ursachenklärung einschließlich einer Ortsbesichtigung und Prüfung der Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik sowie die Erstellung einer schriftlichen Risikoabschätzung unter Beachtung der gesetzlich genannten Empfehlung des Umweltbundesamts.
VDI/BTGA/ZVSHK 6023 Blatt 2 – in dem weiterhin der Begriff „Gefährdungsanalyse“ anstelle von Risikoabschätzung genutzt wird – bietet hier fachliche Hilfestellungen zur Durchführung und Dokumentation.
Wesentliche Bestandteile einer Risikoabschätzung sind:
- Beschreibung der Trinkwasser-Installation und ihrer Nutzung,
- Ortsbesichtigung und Dokumentation festgestellter Mängel,
- Auswertung der Untersuchungsergebnisse,
- Bewertung der hygienischen Risiken,
- Ableitung erforderlicher Maßnahmen.
Ziel ist es, mögliche Ursachen einer Kontamination systematisch zu ermitteln und geeignete Maßnahmen zu ihrer Beseitigung festzulegen.
Hygieneplan nach VDI 6023
Ein auf die Trinkwasser-Installation und ihre Nutzung abgestimmter Hygieneplan dokumentiert die Maßnahmen zur Sicherstellung der Trinkwasserhygiene.
Dazu gehören insbesondere:
- Maßnahmen zum regelmäßigen Wasserwechsel und gegebenenfalls Spülpläne,
- Temperaturkontrollen,
- Inspektions- und Wartungsintervalle,
- erforderliche Trinkwasseruntersuchungen unter Berücksichtigung gesetzlicher und behördlicher Vorgaben,
- Verantwortlichkeiten und Dokumentation,
- Vorgehen bei Betriebsunterbrechungen, Störungen und auffälligen Untersuchungsergebnissen.
Er unterstützt die nachvollziehbare Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen und hilft, Mängel frühzeitig zu erkennen.
Gut zu wissen: Zusammenspiel mit DVGW W 551, der Trinkwasserverordnung und weiteren DIN-Normen
Die Trinkwasserverordnung legt die rechtlichen Anforderungen fest. Die Richtlinienreihe VDI 6023, die DVGW-Arbeitsblätter und die einschlägigen DIN-Normen konkretisieren die technischen und hygienischen Anforderungen an Trinkwasser-Installationen.
Die Regelwerke sind gemeinsam und entsprechend ihrem jeweiligen Anwendungsbereich zu berücksichtigen.
- Die Trinkwasserverordnung definiert Anforderungen an die Trinkwasserqualität, Grenzwerte und technische Maßnahmenwerte sowie Untersuchungs- und Handlungspflichten.
- DVGW W 551 beschreibt technische Maßnahmen zur Verminderung des Legionellenwachstums, insbesondere Anforderungen an Trinkwassererwärmung, Temperaturhaltung und Zirkulation.
- Die Richtlinienreihe VDI 6023 beschreibt hygienische Anforderungen an Planung, Ausführung, Betrieb und Instandhaltung. VDI 3810 Blatt 2/VDI 6023 Blatt 3 konkretisiert die Anforderungen an den Betrieb und die Instandhaltung.
- Die DIN EN 806-Reih und die ergänzende DIN 1988-Reihe enthalten technische Anforderungen an Trinkwasser-Installationen. Besonders relevant sind DIN EN 806-2 und DIN 1988-200 für die Planung, DIN EN 806-4 für die Installation sowie DIN EN 806-5 für Betrieb und Wartung.
- DIN EN 1717 behandelt den Schutz des Trinkwassers vor Verunreinigungen durch Rückfließen und die Anforderungen an geeignete Sicherungseinrichtungen.
Bedeutung für Betreiber und Planer
Betreiber sind für den ordnungsgemäßen Betrieb ihrer Trinkwasser-Installation verantwortlich. Dazu gehören insbesondere die Sicherstellung des regelmäßigen Wasserwechsels, Temperaturkontrollen, die erforderliche Instandhaltung sowie die Durchführung vorgeschriebener Untersuchungen und die Dokumentation relevanter Maßnahmen.
Fachplaner müssen hygienische Anforderungen bereits bei der Planung berücksichtigen. Dazu gehören bedarfsgerechte Dimensionierung, kurze Leitungswege, geeignete Werkstoffe, die Vermeidung ungenutzter Leitungsabschnitte und unerwünschter Wärmeübertragung sowie die Voraussetzungen für einen bestimmungsgemäßen Betrieb
Fehler bei Planung, Ausführung und Betrieb können die Trinkwasserqualität beeinträchtigen. Pflichtverletzungen können je nach Einzelfall haftungsrechtliche, ordnungsrechtliche oder strafrechtliche Folgen haben.
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