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Legionellenprüfung: der richtige Ablauf der Legionellen-Probenahme
Betreiber gewerblich oder öffentlich genutzter Gebäude müssen ihre Trinkwasserinstallation unter den Voraussetzungen des § 31 TrinkwV regelmäßig auf Legionellen untersuchen lassen. Ob die Pflicht besteht, hängt unter anderem von der Größe der Warmwasseranlage und davon ab, ob Duschen oder andere Einrichtungen mit Wasservernebelung vorhanden sind. Für welche Betreiber welche Regeln und Pflichten gelten, haben wir im Artikel „Regeln und Pflichten laut Trinkwasserverordnung (TrinkwV)“ ausgeführt.
Erfahren Sie in diesem Artikel, wie die systemische Untersuchung auf Legionellen abläuft, wie Fachkräfte die Trinkwasserprobe entnehmen und welche Fehler Sie vorab unbedingt vermeiden müssen.
Was ist eine systemische Untersuchung auf Legionellen?
Die systemische Untersuchung nach § 31 TrinkwV wird auch als orientierende Untersuchung bezeichnet.
Anhand repräsentativer Proben aus dem Warmwassersystem wird geprüft, ob Legionellen den technischen Maßnahmenwert erreichen. Dafür werden Proben an zentralen Stellen und an ausgewählten Entnahmestellen genommen. Ob und wo eine Kontamination vorliegt, muss bei einem auffälligen Befund durch weitergehende Untersuchungen geklärt werden.
Zusätzliche Kontrollproben oder Untersuchungen zur Ursachenklärung verfolgen andere Fragestellungen. Sie sollten deshalb eindeutig von der regulären systemischen Untersuchung unterschieden und entsprechend dokumentiert werden.
Wer darf die Trinkwasseruntersuchung durchführen?
Die Probenahme erfolgt durch entsprechend qualifizierte Probennehmer im Auftrag einer zugelassenen Trinkwasseruntersuchungsstelle. Diese ist für die Probenahme, den Transport und die Untersuchung im Labor verantwortlich.
Wichtig für Sie als Betreiber: Ein Untersuchungsauftrag an das Labor umfasst ausdrücklich auch immer die fachgerechte Probenahme vor Ort.
Legionellen-Probenahme in sechs Schritten: So entnehmen Prüfer die Trinkwasserprobe richtig
Bei der systemischen/orientierenden Untersuchung muss die zugelassene Trinkwasseruntersuchungsstelle sicherstellen, dass die Proben fachgerecht nach den Vorgaben der Trinkwasserverordnung entnommen und untersucht werden.
Die Empfehlung des Umweltbundesamtes (UBA) mit Stand vom 13. Oktober 2025 (veröffentlicht im Dezember 2025) beschreibt den Vorgang ausdrücklich.
So führen Fachkräfte die systemischen/orientierenden Untersuchung korrekt durch:
1. Die richtigen Probenahmestellen bestimmen
Der Betreiber lässt zunächst die repräsentativen Probenahmestellen durch entsprechend qualifiziertes Personal festlegen und in einem Untersuchungsplan dokumentieren. Darin wird festgehalten, wo die Proben genommen werden und warum die ausgewählten Stellen das Warmwassersystem ausreichend abbilden.
Wichtig: Entscheidend ist nicht allein die Anzahl der Proben, sondern ob die ausgewählten Stellen das Warmwassersystem repräsentativ abbilden.
Strangschemata und Bestandsunterlagen zeigen, wie die Leitungen verlaufen und welche Gebäudebereiche sie versorgen. Fehlen Angaben oder sind die Unterlagen veraltet, prüft das Fachpersonal, ob die verfügbaren Informationen für die Auswahl repräsentativer Probenahmestellen ausreichen. Bevor das Fachpersonal die Probenahmestellen festlegt, klärt es alle offenen Fragen, die für die Auswahl wichtig sind.
Proben sind am Abgang des Trinkwassererwärmers, am Wiedereintritt der Zirkulationsleitung und an geeigneten periphere Entnahmestellen im Gebäude vorgesehen. Nach DVGW W 551-1, Abschnitt 9.1 ist die Anzahl der erforderlichen Proben bei der orientierenden Untersuchung so zu wählen, dass jeder Steigstrang erfasst wir. Werden nicht alle Steigstränge beprobt, ist die Auswahl zu begründen.
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2. Die Entnahmestelle vorbereiten
Bei einer Mischarmatur wird zunächst die Zuleitung des Wassers abgesperrt, das nicht untersucht werden soll. Die Fachkraft entfernt dann vorhandene Strahlregler oder andere Vorrichtungen, sofern vorhanden.
Anschließend desinfiziert sie den Auslauf durch Abflammen oder mit geeigneten Chemikalien. So wird der Einfluss der Armatur auf die Probe möglichst gering gehalten.
Wichtig: Eine Probenahme soll den bestimmungsgemäßen Betrieb der Trinkwasserinstallation abbilden.
Deshalb vor der Untersuchung nicht vorsorglich:
- spülen,
- eine thermische oder chemische Desinfektion des Trinkwassersystem durchführen
- oder die Warmwassertemperatur erhöhen.
Solche Maßnahmen können das Untersuchungsergebnis beeinflussen und laufen laut UBA dem Zweck der systemischen Untersuchung zuwider.
Lässt sich die Kaltwasserzufuhr nicht getrennt absperren oder beeinflusst ein nicht abschaltbarer Verbrühungsschutz die Probe, muss dies im Probenahmeprotokoll vermerkt werden. Gegebenenfalls sind geeignete Probenahmearmaturen nachzurüsten.
3. Die Wasserprobe entnehmen
Die Fachkraft öffnet die Armatur und lässt einen Liter Wasser in einen Messbecher ablaufen.
Anschließend füllt sie die Probe bei weiterhin geöffneter Armatur direkt in ein steriles Probenahmegefäß. Das Wasser aus dem Messbecher wird verworfen.
4. Temperatur messen
Direkt nach der Probenahme füllt die Fachkraft weiteres Wasser in einen Messbecher und misst die Probenahmetemperatur.
Danach lässt sie das Wasser bis zur Temperaturkonstanz weiterlaufen und dokumentiert auch die konstante Temperatur.
5. Lückenlose Dokumentation
Die Prüfer dokumentieren die genaue Lage und Art der Entnahmestelle, die Art der Armatur, die Art der Auslaufdesinfektion, Datum, Uhrzeit und die Temperaturen sowie Besonderheiten während der Probenahme.
Nur durch eine eindeutige Dokumentation können Sie das Ergebnis später richtig bewerten. Dazu gehört bei Mischarmaturen auch, ob die Kaltwasserzuleitung für die Warmwasserprobe abgesperrt wurde.
Jede Probenahmestelle sollte eindeutig gekennzeichnet und im Untersuchungsplan, im Probenahmeprotokoll und im Laborbericht identisch bezeichnet sein. Ist eine vorgesehene Stelle nicht zugänglich oder technisch nicht nutzbar, muss eine Alternative fachlich abgestimmt und dokumentiert werden. Eine andere Entnahmestelle kann einen anderen Versorgungsbereich abbilden und dadurch die Aussagekraft der Untersuchung verändern.
6. Transport ins Labor
Die Probe wird entsprechend den Vorgaben für Transport und Lagerung zur zugelassenen Trinkwasseruntersuchungsstelle gebracht und dort auf Legionellen untersucht.
Was tun, wenn Legionella pneumophila gefunden wird?
Ein Nachweis von Legionellen muss im Zusammenhang mit der Nutzung des Gebäudes bewertet werden. Erreicht das Ergebnis den technischen Maßnahmenwert von 100 KBE/100 ml, entstehen für den Betreiber Handlungspflichten nach § 51 TrinkwV. In medizinischen Hochrisikobereichen kann bereits ein Nachweis unterhalb dieses Werts Maßnahmen erforderlich machen.
Mehr dazu erfahren Sie in unserem Beitrag „Legionellenbefall: Alle Informationen & notwendige Maßnahmen“.
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Der Einsatz von Wasserfiltern für Wasserhahn und Duschkopf kann nicht nur bei einer Kontamination eine sinnvolle Sofortmaßnahme darstellen. Auch ist der Einsatz solcher Filter eine empfehlenswerte Maßnahme zum Schutz der Gesundheit.
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