Beprobungen gemäß Trinkwasserverordnung

Beprobungen gemäß Trinkwasserverordnung

Die Pflicht zu einer Legionellen-Beprobung des Trinkwassers ist in öffentlichen Gebäuden gesetzlich in der Trinkwasserverordnung verankert. Je nach Betriebs-, Nutzungsart, ob öffentliches oder privates Gebäude muss die Untersuchung in exakt definierten Abständen erfolgen, die variieren.
Dies ist in der Trinkwasserverordnung in Abschnitt 6, § 31 Untersuchungspflichten (Pflichten des Betreibers einer Wasserversorgungsanlage) geregelt.
In Zusammenarbeit mit akkreditierten Laboren organisieren wir für Sie die Durchführung von Probenahmen und legen die Probenahmestellen für Sie fest.
Unser speziell geschultes Personal steht Ihnen bei der Planung beratend zur Seite.
