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EU-Trinkwasserrichtlinie 2020/2184 – Sauberes Wasser für Europa
Mit der EU-Trinkwasserrichtlinie (Richtlinie 2020/2184) hat die Europäische Union neue Standards für die Qualität von Trinkwasser festgelegt, um den Zugang zu sauberem und sicherem Trinkwasser in Europa sicherzustellen. Denn sauberes Wasser ist ein Grundrecht und entscheidend für die Gesundheit der Bevölkerung.
Die neue Richtlinie trat am 12. Januar 2021 in Kraft und legte neue, strengere Regelungen zur Qualität und Überwachung von Wasser fest, das für den menschlichen Gebrauch bestimmt ist.
Warum eine neue Trinkwasserrichtlinie?
Die neue Richtlinie wurde verabschiedet, weil die wesentlichen Qualitätsstandards für mikrobiologische und chemische Parameter der Trinkwasserrichtlinie seit 1998 nicht mehr aktualisiert worden waren und den wissenschaftlichen Fortschritt und bessere Risikobewertungen sowie veränderte Verhaltensweisen und Umweltbelastungen nicht in vollem Umfang widerspiegelten.
Wichtige Anforderungen der EU-Trinkwasserrichtlinie
Die EU-Trinkwasserrichtlinie enthält wesentliche Punkte zur Qualitätssicherung:
- Strengere Grenzwerte für Schadstoffe: Dazu zählen Schwermetalle wie Blei und Nickel, Mikroplastik sowie andere potenziell gesundheitsschädliche Stoffe.
- Erweiterte Überwachungsanforderungen: Mitgliedstaaten müssen umfassendere Maßnahmen zur Überwachung und Berichterstattung umsetzen.
- Zugang zu Informationen: Wasserversorger müssen der Bevölkerung detaillierte Informationen zur Wasserqualität zur Verfügung stellen. Dies stärkt das Vertrauen und bietet Einblick in die Maßnahmen, die zur Sicherung der Wasserqualität ergriffen werden.
- Förderung von Wasserversorgungssystemen: Es sollen Maßnahmen ergriffen werden, um den Zugang zu sauberem Wasser auch für unterversorgte Bevölkerungsgruppen sicherzustellen.
Ziele und Fristen
Die Richtlinie sieht klare Fristen für die Umsetzung der Regelungen vor, um eine schrittweise Verbesserung der Wasserqualität in allen Mitgliedstaaten sicherzustellen. So müssen die Staaten bis spätestens 2026 neue Standards für die Trinkwasserüberwachung erfüllen und alle notwendigen Maßnahmen zur Erreichung der Ziele bis 2029 umsetzen.
Umsetzung der EU-Trinkwasserrichtlinie in den Mitgliedsländern
Während Deutschland besonders strenge technische Maßnahmenwerte und umfassende Überwachungspflichten für mikrobiologische Parameter wie Legionellen vorschreibt, legt Spanien einen Schwerpunkt auf das Risikomanagement für prioritäre Gebäude wie Krankenhäuser und Schulen. In den Niederlanden wiederum bestehen besonders strenge Anforderungen an PFAS- und Mikroplastik-Grenzwerte, um den hohen ökologischen Standards gerecht zu werden. Frankreich kontrolliert intensiv landwirtschaftlich genutzte Gebiete auf chemische Rückstände, während Belgien aufgrund der regionalen Unterschiede in Flandern, Wallonien und Brüssel mit abweichenden Vorschriften operiert.
Deutschland – Trinkwasserverordnung (TrinkwV)
Die aktuelle, novellierte Fassung der deutschen Trinkwasserverordnung (TrinkwV) vom 24. Juni 2023 basiert auf der EU-Richtlinie 2020/2184.
Sie regelt:
- die Beschaffenheit des Trinkwassers bzw. des Wassers für den menschlichen Gebrauch,
- die Aufbereitung und den Schutz dieses Wassers,
- die Pflichten der Wasserversorger und
- die Überwachung des Trinkwassers.
Der Schutz der Verbraucher steht im Vordergrund. Die TrinkwV regelt nicht nur die städtische Trinkwasserversorgung sowie die Trinkwasserqualität in medizinischen Einrichtungen oder öffentlichen Gebäuden, sondern gilt auch für private Vermieter.
Spanien – Königliches Dekret 3/2023
Das Königliche Dekret 3/2023, legt technische und gesundheitliche Kriterien für die Qualität von Trinkwasser fest, einschließlich spezifischer Bestimmungen zur Gewährleistung der Abwesenheit von Bakterien an Entnahmestellen – insbesondere in sensiblen Bereichen wie Intensivstationen (ICUs – Intensive Care Units).
Laut diesem Dekret darf an den medizinischen Wasserentnahmestellen in ICUs der Parameterwert für Legionella spp. „nicht nachweisbar/L“ betragen, und für Pseudomonas aeruginosa muss er unter 1 KBE/ml liegen. Um dieses mikrobiologische Sicherheitsniveau zu erreichen, empfiehlt das Dekret den Einsatz von mikrobiologischen Filtern an den terminalen Entnahmestellen als wirksame Maßnahme.
Darüber hinaus empfiehlt das Königliche Dekret 487/2022, welches die gesundheitlichen Anforderungen zur Prävention und Kontrolle der Legionellose regelt, in Einrichtungen mit immungeschwächten Personen den Einbau von mikrobiologischen Filtern mit nachgewiesener Wirksamkeit gegen Legionellen oder anderer Systeme mit vergleichbarer Wirksamkeit an den terminalen Entnahmestellen.
Frankreich – Décret n° 2022-1720
In Frankreich wurde die europäische Trinkwasserrichtlinie durch das Dekret Nr. 2022-1720 zur gesundheitlichen Sicherheit von Wasser für den menschlichen Gebrauch in nationales Recht umgesetzt.
Dieses Dekret legt strenge Anforderungen an die Wasserqualität fest. Besonderes Augenmerk gilt der Überwachung chemischer Schadstoffe wie PFAS, Nitrate und Pestizide, insbesondere in landwirtschaftlich geprägten Gebieten.
Die Vorschriften verlangen ein umfassendes Risikomanagement entlang der gesamten Wasserversorgungskette – von den Einzugsgebieten über die Speicherung bis hin zur Verteilung des Wassers.
Eine Besonderheit des Dekrets ist die regelmäßige Kontrolle der Wasserqualität, sowohl an der Quelle als auch am Verbrauchsort.
Frankreich hat zudem zusätzliche Regelungen zur Verwendung von Materialien und Chemikalien im Kontakt mit Wasser eingeführt, die über die Mindestanforderungen der EU hinausgehen, um eine höhere Wassersicherheit zu gewährleisten.
Großbritannien – Water Supply (Water Quality) Regulations 2018
Die „Water Supply (Water Quality) Regulations 2018“ und die EU-Trinkwasserrichtlinie 2020/2184 verfolgen zwar dasselbe grundlegende Ziel – die Sicherstellung der Trinkwasserqualität und den Schutz der öffentlichen Gesundheit –, unterscheiden sich jedoch in ihren konkreten Anforderungen und Herangehensweisen.
Die britischen Vorschriften basieren weiterhin auf älteren EU-Standards und wurden seit dem Brexit nicht aktualisiert, um mit den neuesten EU-Vorgaben in Einklang zu stehen. Sie legen nationale Standards für die chemischen, mikrobiologischen und physikalischen Parameter von Trinkwasser fest und konzentrieren sich dabei besonders auf die Sicherheit des in das öffentliche Versorgungsnetz eingespeisten Wassers.
Die Vorschriften unterscheiden sich zwischen England, Schottland, Wales und Nordirland, um den jeweiligen regionalen Gegebenheiten und Anforderungen besser Rechnung zu tragen.
Österreich – Trinkwasserverordnung (TWV)
Die österreichische Trinkwasserverordnung basiert ebenfalls auf der EU-Trinkwasserrichtlinie 2020/2184 und setzt strengere Überwachungsmaßnahmen für mikrobiologische und chemische Parameter um.
Besonders hervorzuheben ist der Fokus auf die Überwachung von Legionellen in Gebäuden mit öffentlichen und medizinischen Einrichtungen.
Österreich legt spezielle Anforderungen an die Risikoabschätzung und das Management von Wasserversorgungsgebieten fest. In Wassereinzugsgebieten müssen Maßnahmen ergriffen werden, um die Trinkwasserqualität durch Reduktion von Verschmutzungsquellen sicherzustellen.
Zudem gibt es erhöhte Anforderungen für Installationsmaterialien, die in Wasserversorgungssystemen verwendet werden.
Niederlande – Drinkwaterbesluit
Die EU-Richtlinie 2020/2184 wurde in den Niederlanden in das Drinkwaterbesluit integriert und durch spezifische nationale Maßnahmen ergänzt, um die hohe Qualität des Trinkwassers zu gewährleisten.
Dieses Regelwerk stellt besonders strenge Anforderungen an die Qualität und Überwachung von Mikroplastik und PFAS, um den hohen ökologischen Standards des Landes gerecht zu werden.
Zusätzlich zu den EU-Vorgaben gelten nationale Grenzwerte für bestimmte Schadstoffe, die aus landwirtschaftlichen Aktivitäten stammen, um die Auswirkungen von Pestiziden und Nitraten zu minimieren.
Die niederländischen Vorschriften sehen außerdem gezielte Maßnahmen vor, um eine Verschmutzung von Oberflächen- und Grundwasser zu verhindern.
Belgien – Regionale Verordnungen in Flandern, Wallonien und Brüssel
In Belgien sind die Regionen Flandern, Wallonien und die Region Brüssel-Hauptstadt jeweils eigenverantwortlich für die Umsetzung der EU-Richtlinie 2020/2184 und haben dazu jeweils eigene Regelungen erlassen, die auf die regionalen Gegebenheiten abgestimmt sind:
- Flandern: Die Qualität des Trinkwassers wird durch das Dekret vom 18. Juli 2003 über die Organisation und Qualität der Wasserversorgung geregelt. Dieses Dekret wurde aktualisiert, um die Bestimmungen der EU-Richtlinie 2020/2184 zu integrieren.
- Wallonien: In Wallonien gilt das Dekret vom 1. April 2004 zur Wasserversorgung und Wasserqualität. Auch dieses wurde entsprechend den neuen EU-Vorgaben angepasst.
- Brüssel-Hauptstadt: Hier gilt das Dekret vom 20. Oktober 2006, das ebenfalls überarbeitet wurde, um die EU-Richtlinie 2020/2184 umzusetzen.
Diese regionalen Unterschiede führen jedoch nicht zwangsläufig zu variierender Wasserqualität oder Kontrolle, da alle Regionen verpflichtet sind, die Mindeststandards der EU-Richtlinie einzuhalten. Ein besonderer Fokus liegt auf der Abwasserbehandlung und dem Schutz von Wassereinzugsgebieten, um die Trinkwasserqualität zu sichern.