Sicherheit für Ihre Trinkwasserhygiene – noch vor der ersten Inbetriebnahme
Die Hygiene-Erstinspektion nach VDI 6023 und unter Berücksichtigung weiterer geltender Regelwerke dient der frühzeitigen hygienischen und technischen Bewertung Ihrer Trinkwasser-Installation noch vor der Inbetriebnahme.
Bereits vor der Inbetriebnahme werden mögliche hygienische Risiken, Ausführungsfehler und Abweichungen von den allgemein anerkannten Regeln der Technik identifiziert und dokumentiert.
So schaffen Sie frühzeitig die Grundlage für eine hygienisch sichere und regelkonforme Trinkwasser-Installation – bevor kostenintensive Nacharbeiten oder spätere Betriebsprobleme entstehen.
Ihre Vorteile mit Aqua free
Frühzeitige Erkennung hygienischer Risiken
Mögliche hygienische Schwachstellen und Ausführungsmängel werden erkannt, bevor kostenintensive Nacharbeiten oder spätere Betriebsprobleme entstehen.
Unabhängige und objektive Bewertung
Sachliche und nachvollziehbare Bewertung hygienischer Risiken und möglicher Abweichungen von den allgemein anerkannten Regeln der Technik.
Fachgerechte Bewertung nach geltenden Regelwerken
Bewertung der Trinkwasser-Installation unter Berücksichtigung geltender Normen, Richtlinien und hygienischer Anforderungen.
Transparente Dokumentation
Strukturierter Inspektionsbericht mit Fotodokumentation, nachvollziehbarer Bewertung und konkreten Handlungsempfehlungen.
Leistungsumfang der Hygiene-Erstinspektion
Die Hygiene-Erstinspektion durch Aqua free erfolgt unter Berücksichtigung der einschlägigen technischen Regelwerke und der allgemein anerkannten Regeln der Technik. Dabei werden die hygienerelevanten Anforderungen an Planung und Ausführung sowie die Übereinstimmung mit den vorgesehenen Nutzungsbedingungen geprüft. Die Prüfung erfolgt durch fachkundige Personen mit nachgewiesener hygienetechnischer Zusatzqualifikation.
Prüfung der Planungs- und Ausführungsunterlagen
Bewertung relevanter Planungs-, Ausführungs- und Materialunterlagen hinsichtlich hygienischer Anforderungen und möglicher Abweichungen von den allgemein anerkannten Regeln der Technik. Dabei werden insbesondere das Raumbuch mit den vorgesehenen Nutzungsbedingungen sowie die erforderlichen Unterlagen für den späteren Betrieb berücksichtigt.
Vor-Ort-Inspektion der Trinkwasser-Installation
Überprüfung der zugänglichen Trinkwasser-Installation auf hygienische Risiken, Ausführungsmängel, mögliche Stagnationsbereiche sowie Abweichungen von den allgemein anerkannten Regeln der Technik. Dabei werden auch Leitungsführung und Dämmung hinsichtlich möglicher unerwünschter Wärmeübertragung beurteilt.
Dokumentation und Inspektionsbericht
Erstellung eines ausführlichen Inspektionsberichts mit Fotodokumentation, nachvollziehbarer Bewertung und konkreten Handlungsempfehlungen. Im Rahmen der Hygiene-Erstinspektion festgestellte Mängel müssen vor der Befüllung der Trinkwasser-Installation behoben werden. Die zugehörigen Unterlagen sind entsprechend zu aktualisieren; nach baulichen Änderungen sind Druckprüfungen gegebenenfalls zu wiederholen.
Jetzt Hygiene-Erstinspektion anfragen
Vermeiden Sie hygienische Risiken, kostenintensive Nacharbeiten und spätere Betriebsprobleme bereits vor der Inbetriebnahme Ihrer Trinkwasser-Installation. Die Hygiene-Erstinspektion von Aqua free unterstützt Betreiber und Auftraggeber bei der frühzeitigen Erkennung hygienekritischer Ausführungen und möglicher Abweichungen von den allgemein anerkannten Regeln der Technik.
FAQ: Hygiene-Erstinspektion für Trinkwasser-Installationen
Antworten auf häufige Fragen zur Hygiene-Erstinspektion für Trinkwasser-Installationen.
Hygienische Mängel entstehen häufig bereits während der Bau- und Montagephase einer Trinkwasser-Installation. Werden diese erst nach der Inbetriebnahme erkannt, sind Nachbesserungen oftmals mit erheblichem Aufwand und hohen Kosten verbunden.
Die Hygiene-Erstinspektion ermöglicht die frühzeitige Erkennung kritischer Ausführungen und hygienerelevanter Schwachstellen – in einer Projektphase, in der Korrekturen noch effizient umgesetzt werden können.
Eine Hygiene-Erstinspektion ist nach der deutschen Trinkwasserverordnung (TrinkwV) nicht explizit als Pflicht verankert.
Aber: Das Gesetz verpflichtet definierte „Betreiber“ dazu, die Anlage vor der Inbetriebnahme und bei wesentlichen Änderungen hygienisch einwandfrei zu übergeben.
Da die Trinkwasserverordnung fordert, dass beim Betrieb von Wasserversorgungsanlagen mindestens die allgemein anerkannten Regeln der Technik einzuhalten sind, wird eine Hygiene-Erstinspektion faktisch zur rechtlichen Pflicht.
Sie stehen als Betreiber oder Betreiberin in der Pflicht, eine Hygiene-Erstinspektion durchführen zu lassen, wenn Sie eine neue Trinkwasser-Installation in Betrieb nehmen oder eine bestehende Anlage wesentlichen baulichen Veränderungen unterziehen.
Nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik (VDI 6023 Blatt 1) betrifft diese Pflicht grundsätzlich alle zentralen Gebäudeinstallationen, bei denen Trinkwasser im Rahmen einer gewerblichen oder öffentlichen Tätigkeit an Verbraucher abgegeben wird. Hierzu zählen insbesondere:
- Medizinische und pflegerische Einrichtungen: Krankenhäuser, Dialysezentren, Pflegeheime und Rehakliniken – dort auch zum Schutz besonders geschwächter Patienten und Patientinnen.
- Öffentliche Gebäude: Schulen, Kindertagesstätten, Sportstätten, Hotels und behördliche Liegenschaften.
- Gewerbliche Objekte: Vermietete Mehrfamilienhäuser (ab drei Wohneinheiten) sowie Büro- und Verwaltungsgebäude.
Die Hygiene-Erstinspektion erfolgt vor der Befüllung der Trinkwasser-Installation. Damit auch später verdeckte Leitungen und Bauteile beurteilt werden können, sollten erforderliche Besichtigungen rechtzeitig vor dem Verschließen von Schächten, Vorwänden und Decken abgestimmt werden.
Typische hygienerelevante Schwachstellen sind beispielsweise:
- Totleitungen oder stagnierende Leitungsabschnitte
- nicht fachgerecht verschlossene Leitungsenden während der Bauphase
- fehlende thermische Entkopplung zwischen Warm- und Kaltwasserleitungen
- unzureichende Dämmung oder ungünstige Leitungsführung mit dem Risiko einer unerwünschten Wärmeübertragung
- Abweichungen von den anerkannten Regeln der Technik bei Ausführung oder Dimensionierung
Werden hygienische Schwachstellen und Ausführungsmängel im Rahmen der Erstinspektion frühzeitig erkannt, können kostenintensive Nacharbeiten oder spätere Betriebsprobleme verhindert werden.
Denn bereits kleinere Ausführungsfehler können im späteren Betrieb umfangreiche Maßnahmen erforderlich machen, beispielsweise:
- Öffnung von Schächten oder Installationsbereichen
- Rückbau bereits fertiggestellter Bauteile
- zusätzliche Spül- und Desinfektionsmaßnahmen
- Verzögerungen bei Abnahme und Übergabe
Aus unserer Erfahrung heraus: ein klares Ja!
Die Kosten einer frühzeitigen Hygiene-Erstinspektion stehen häufig in keinem Verhältnis zu möglichen Folgekosten späterer Nacharbeiten.
Betreiber können hygienische oder technische Ausführungsfehler häufig nicht selbst erkennen, da die Anforderungen an Trinkwasser-Installationen komplex sind und zahlreiche technische sowie hygienische Vorgaben berücksichtigt werden müssen. Fehler aus Planung oder Ausführung werden dadurch oftmals erst im laufenden Betrieb sichtbar – mit entsprechenden organisatorischen, technischen und wirtschaftlichen Folgen.