Beprobungen gemäß Trinkwasserverordnung

Aqua free:

Beprobungen gemäß Trinkwasserverordnung

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Die Pflicht zu einer Legionellen-Beprobung des Trinkwassers ist in öffentlichen Gebäuden gesetzlich in der Trinkwasserverordnung verankert. Je nach Betriebs-, Nutzungsart, ob öffentliches oder privates Gebäude muss die Untersuchung in exakt definierten Abständen erfolgen, die variieren. Dies ist in der Trinkwasserverordnung im 4. Abschnitt,  § 14 Untersuchungspflichten (Pflichten des Unternehmers und des sonstigen Inhabers einer Wasserversorgungsanlage) geregelt.

In Zusammenarbeit mit akkreditierten Laboren organisieren wir für Sie die  Durchführung von Probenahmen und legen die Probenahmestellen für Sie fest. 

Unser speziell geschultes Personal steht Ihnen bei der Planung beratend zur Seite.

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