Die Gefährdungsanalyse nach Trinkwasserverordnung

9. ist „technischer Maßnahmenwert“ ein Wert, bei dessen Überschreitung eine von der Trinkwasser-Installation ausgehende vermeidbare Gesundheitsgefährdung zu besorgen ist und Maßnahmen zur hygienisch-technischen Überprüfung der Trinkwasser-Installation im Sinne einer Gefährdungsanalyse eingeleitet werden;

TrinkwV § 3 Begriffsbestimmungen

Grenzwertüberschreitungen vermeiden und Patienten schützen

Die Gefährdungsanalyse wird in der Regel erst bei einer Grenzwertüberschreitung der inhaltlichen Vorgaben der Trinkwasserverordnung1(TrinkwV) zum Thema. Unsere jahrelange Erfahrung mit Trinkwasser-Installationen und dem technischen Regelwerk zeigt, dass es vorteilhaft ist, eine präventive Analyse in Betracht zu ziehen.

Somit unterscheiden wir bei Aqua free zwischen der präventiven Gefährdungsanalyse und der Gefährdungsanalyse bei Grenzwertüberschreitung. Bei Objekten oder Liegenschaften, die in die Empfehlung eines Wassersicherheitsplanes fallen, ist der Aufbau und Umfang der Analyse von großer Bedeutung.

Die heute gängige Form der Gefährdungsanalyse, die sich am Aufbau eines Gerichtsgutachtens orientiert, ist inhaltlich zwar richtig, aber für den Aufbau eines Wassersicherheitsplanes und damit für die zwingend notwendige Zusammenarbeit der Fachrichtungen Hygiene und Technik in der Regel nicht hinreichend geeignet.

Aus diesem Grund sollten im Vorfeld einer Ausschreibung oder Auftragsvergabe intern geklärt sein, welchem Zweck die Gefährdungsanalyse dienen soll.

 

Wir beraten sie gerne zu dieser Frage

 

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Gefährdungsanalyse im Akutfall

Ihre Vorteile bei einer Analyse durch Aqua free

  • Detaillierte Bestandsaufnahme der Trinkwasser-Installation
  • Detaillierte Dokmentation in Bild und Text der Mängel hinsichtlich der a.a.R.d.T.
  • Erläuterung möglicher Maßnahmen unter Berücksichtigung des technischen Regelwerks und den gängigen Hygienemaßstäben
  • Maßnahmen-Priorisierung zur termingerechten Behebung der Mängel und Wiederherstellung des bestimmungsgemäßen Betriebes
  • Überprüfung der Probenahmestellen mit Anpassungsvorschlag