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Keimquelle Wasser: Hygiene in der ambulanten ärztlichen Versorgung
Ähnlich wie in Krankenhäusern spielen auch in der ambulanten Versorgung Hygienemaßnahmen eine entscheidende Rolle bei der Eindämmung von Krankheitserregern. Allgemeine Hygiene-Standards und Wasserhygiene sind unabdingbare Bestandteile der Praxisführung, um die Sicherheit von Patienten und Praxisteam zu gewährleisten. Praxisinhaber sind gefordert, wenn es darum geht, neue wissenschaftliche Erkenntnisse und den daraus aufbauenden technischen Fortschritt in der Praxis zu implementieren. Alle ärztlichen Einrichtungen müssen sich an die gesetzlichen Vorgaben wie z. B. Trinkwasserverordnung und RKI-Richtlinien halten. Wird dem Praxisinhaber nachgewiesen, dass gegen die bestehenden Hygienebestimmungen verstoßen wurde, kann er dafür zivilrechtlich haftbar gemacht werden.
Die Hygieneanforderungen haben sich auch insofern verstärkt, als dass immer mehr invasive diagnostische Verfahren, Behandlungen und Eingriffe ambulant durchgeführt werden. Neben alten multimorbiden Patienten werden auch immer mehr immunsupprimierte Patienten ambulant versorgt. Das bedeutet, dass Hygiene und auch speziell die Wasserhygiene eine immer größere Rolle spielen.
Insgesamt stehen in ambulanten gesundheitlichen Einrichtungen bei der Wasserhygiene unterschiedliche Themenbereiche im Vordergrund: Trinkwasser, Dialysewasser und Wasseraufbereitung bis hin zu Wasser in medizinisch-technischen Geräten und Badewasser. Auch das Wasser, welches für die Schlussspülung von flexiblen Endoskopen verwendet wird, muss frei von pathogenen Mikroorganismen sein, damit die zuvor gereinigten und desinfizierten Kanäle des Endoskops nicht wieder kontaminiert werden. Laut KRINKO-Empfehlung kann durch den Einsatz von Sterilwasserfiltern mikrobiologisch einwandfreies Schlussspülwasser bereitgestellt werden.1
Überprüfung der Keimbelastung im Brauchwasser
Bereits bei der Einrichtung einer Praxis sind bestimmte bauliche Vorgaben zu beachten. Darunter fallen z. B. auch die speziellen Anforderungen an Handwaschbecken bezüglich Armaturen, Wasserstrahl und Siphon. Bei der Armatur ist darauf zu achten, dass der Wasserstrahl nicht direkt in den Siphon (Abfluss) gerichtet ist. So wird vermieden, dass erregerhaltige Tröpfchen (z. B. mit Pseudomonas aeruginosa) aus dem Siphon die Umgebung rekontaminieren. Praxisbetreiber sind angehalten, in regelmäßigen Abständen die Qualität ihres Brauchwassers zu überprüfen. Aufgrund toter Wasserstränge und längerer Betriebspausen der Einheiten kann es durch Stagnationswasser zu einer Keimbildung kommen. Bei der Übernahme einer Praxis oder beim Bezug neuer Räumlichkeiten sollten die Praxisinhaber das Leitungssystem genaustens überprüfen und ggf. bauliche Änderungen und Modernisierungen vornehmen lassen.
Wird bei der Überprüfung durch das Gesundheitsamt, die regelmäßig stattfindet, eine Überschreitung der Grenzwerte für bestimmte Erreger und somit eine Gefährdung von Patienten und Praxisteam festgestellt, ist dies in der Regel mit Auflagen verbunden. Dazu gehört etwa, dass innerhalb eines festgesetzten Zeitraumes Biofilme in den Wasserleitungen zu beseitigen sind. Darüber hinaus sind vorbeugende Maßnahmen umzusetzen, wie die Nutzung manueller Wasserfilter oder die Installation chemischer Desinfektionsanlagen zur nachhaltigen Wasseraufbereitung.
Besonderheiten in Zahnarztpraxen
Im ambulanten Bereich spielt das Thema Wasserhygiene vor allem bei Zahnarztpraxen eine große Rolle. Sowohl die Patienten als auch das behandelnde Personal kommen hier laufend in Kontakt mit Leitungswasser – durch Einatmen des zerstäubten Wassers sowie durch direkten Wundkontakt im Mundraum des Patienten und den darin enthaltenen Krankheitserregern. Darüber hinaus kommt der Patient bei der Nutzung des Speibeckens mit großen Mengen Wasser aus der Spüldüse in Verbindung. Verunreinigtes Wasser aus der Spüldüse am Speibecken kann die Wundheilung verzögern und Entzündungen verursachen. Eine gut funktionierende Wasserhygiene ist in dieser Sanitärinstallation deswegen besonders wichtig.
Relevant für die Zahnarztpraxis ist vor allem §3 der Trinkwasserverordnung, der besagt, dass in Dentaleinheiten nur solches Wasser eingespeist werden darf, das den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Darüber hinaus ist das Rückfließen von verunreinigtem Wasser zu vermeiden, um einer Biofilmbildung entgegenzuwirken. Das RKI empfiehlt in diesem Zusammenhang verschiedene Maßnahmen. Neben der Einhaltung der Herstellerangaben und einem morgendlichen zweiminütigen Durchspülen der Dentaleinheiten schätzt es vor allem die Installation von Desinfektionsanlagen für Wasser führende Systeme als bedeutsam ein, deren Wirksamkeit belegt ist und die eine bestehende Biofilmbildung dauerhaft beseitigen.
Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass die Wasserhygiene auch in der ambulanten Versorgung eine immer größere Rolle spielt und Praxisinhaber ihren Stellenwert nicht unterschätzen sollten.
1 https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Krankenhaushygiene/Kommission/Downloads/Medprod_Rili_2012.pdf?__blob=publicationFile
Fotos: pixabay.com, Semevent, Movidagrafica