Stellenwert der Trinkwasserverordnung

Die Trinkwasserverordnung bildet die rechtliche Grundlage für die Sicherstellung der sehr guten Trinkwasserqualität. Sie regelt

• die Beschaffenheit des Trinkwassers,  
• die Aufbereitung des Wassers,  
• die Pflichten der Wasserversorger sowie  
• die Überwachung des Trinkwassers.

Sie setzt die EG-Richtlinie zur Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Richtlinie 98/83/EG) in nationales Recht um. Die Trinkwasserverordnung ist damit eine Regelung, die im Grundsatz europaweit gültig ist, aber in den Ländern bisher nicht einheitlich umgesetzt wurde. In vielen Ländern, wie z. B. in Deutschland 1, Österreich 2, Frankreich 3 oder Luxemburg 4, sichern ähnliche nationale Verordnungen die Qualität des Trinkwassers. Das Trinkwasser darf keine Krankheitserreger oder Stoffe in gesundheitsschädigender Konzentration (z. B. radioaktive Stoffe oder Metalle) aufweisen. Darüber hinaus soll es „rein und genusstauglich“ sein. Diese Anforderungen werden nicht immer erfüllt. Im Juli 2018 hat die EU z. B. Irland schriftlich ermahnt, da das Land seinen Verpflichtungen aus der europäischen Trinkwasserrichtlinie nicht nachgekommen ist und zugelassen hat, dass der Parameterwert für Trihalomethane (THM) überschritten wurde.5

Die europäische Richtlinie verpflichtet seine Mitgliedsstaaten dazu, alle drei Jahre einen Trinkwasserbericht vorzulegen. In Deutschland besteht die Berichtspflicht für 2.490 Wasserversorgungsanlagen, die jährlich etwa 4,4 Milliarden Kubikmeter Trinkwasser an zirka 90 % der Bevölkerung verteilen. Die Messergebnisse, die aus den Jahren 2014-2016 stammen, zeigten, dass die strengen Anforderungen der Trinkwasserrichtlinie in 99 % der Anlagen eingehalten werden konnten. Wenn es vereinzelnd Grenzwertüberschreitungen gibt, bedeutet dies nicht, dass sofort eine gesundheitliche Gefährdung entsteht – es hängt immer von der Höhe und der Dauer der Überschreitung ab.6

Neue Trinkwasserverordnung seit Anfang 2018

Seit dem 9. Januar 2018 ist in Deutschland eine neue Trinkwasserverordnung in Kraft.7 Ziel der Novellierung ist die Stärkung der Trinkwasserqualität nach europäischen Vorgaben. Die neuen Regelungen gehen zum Teil über die europäischen Vorgaben hinaus. Hierzu gehört das Einbringungsverbot für Gegenstände und Verfahren in Trinkwasseranlagen, die nicht der Trinkwasserversorgung dienen, wie zum Beispiel Breitbandkabel in Trinkwasserrohren. Zudem wird die mikrobiologische Sicherheit durch häufigere Untersuchungen auf Enterokokken – insbesondere bei kleinen Anlagen (wie beispielsweise Brunnen von gastronomischen Betrieben) – erhöht. Außerdem müssen Untersuchungsstellen auffällige Legionellen-Befunde direkt an das Gesundheitsamt melden, damit entsprechende Schritte eingeleitet werden können.

Die Gesundheitsämter haben die gesetzliche Pflicht, Wassergewinnungs- und Wasserversorgungsanlagen regelmäßig zu überwachen. Für die Trinkwasserqualität sind die Bundesländer und ihre Behörden verantwortlich.

Verbraucherschutz im Fokus

Bei der Trinkwasserverordnung steht der Schutz der Verbraucher im Vordergrund. Sie regelt nicht nur die städtische Trinkwasserversorgung sowie die Trinkwasserqualität in medizinischen Einrichtungen oder öffentlichen Gebäuden, sondern gilt auch für private Vermieter. Ab einer bestimmten Größe müssen Warmwasseranlagen beim Gesundheitsamt angemeldet werden und regelmäßig kontrolliert werden, denn die Gesundheit der Bewohner darf zu keinem Zeitpunkt durch mögliche Verunreinigungen im Wasser gefährdet werden. Die Trinkwasserverordnung ist daher die gesetzliche Grundlage für eine Haftungspflicht des Betreibers bei gesundheitlichen Schäden.

 

1 www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav  
2 www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe  
3 www.legifrance.gouv.fr/affichSarde.do  
4 eau.public.lu/legislation/index.html europa.eu/rapid/press-release_MEMO-18-4486_de.htm  
5 www.bundesgesundheitsministerium.de/service/begriffe-von-a-z/t/trinkwasser.html  
6 www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav