Sicheres Trinkwasser in Flüchtlingsunterkünften

Der Krieg in der Ukraine zwingt viele Menschen zur Flucht. Das stellt viele Städte und Kommunen erneut vor große Herausforderungen, denn oft reichen die zur Verfügung stehenden freien Kapazitäten in den bestehenden Unterbringungsmöglichkeiten nicht mehr aus, um die steigende Anzahl an Flüchtlingen unterzubringen. In den letzten Wochen erreichen uns daher viele Anfragen, bei der Wiederherstellung nicht genutzter kommunaler Liegenschaften Unterstützung zu leisten.

Viele im Zuge der letzten Flüchtlingswelle auf- oder umgebauten Wohnmöglichkeiten wurden zwischenzeitlich nicht genutzt und müssen nun schnellstmöglich reaktiviert werden. In Bezug auf das Trinkwasser in diesen Gebäuden gibt es dabei aber einiges zu beachten. Denn egal ob Trinkwasseranlagen in nicht genutzten Gebäuden mit Hilfe eines Spülplans betrieben oder vorübergehend stillgelegt wurden, es konnte in dieser Zeit zu potenziellen Keim-Belastungen u.a. mit Legionellen kommen.

Um die Gesundheit von Nutzern und Bewohnern nicht zu gefährden, ist bei der Wiederaufnahme des Normalbetriebes ein durchdachtes und sorgfältiges Vorgehen unter Berücksichtigung der vorgeschriebenen Gesetze, Verordnungen und Normen erforderlich.

Wir helfen Ihnen, Ihre Trinkwasseranlage schnell und rechtssicher in den Normalbetrieb zu bringen – von der Beprobung zum Nachweis einer hygienisch einwandfreien Beschaffenheit des Trinkwassers über die erforderliche Spülung, Reinigung und Desinfektion Ihrer Anlage(-komponenten) bis hin zur Sanierung oder Sofort-Maßnahmen bei akuter Keimbelastung.

Sprechen Sie uns für Empfehlungen oder Unterstützung bei der Wiederinbetriebnahme von Liegenschaften an. Wir helfen Ihnen gerne.

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